Der Begriff „Fachkunde“ wird national und international verwendet. Eigentlich wurde er geschaffen, um in Krankenhäusern zusätzlich notwendige Aus- und Weiterbildungsschienen für Pflege- und Hilfspersonal zu schaffen. Daraus entstand dann die Idee für alle in „Einrichtungen des Gesundheitswesens“ arbeitenden Personen, im Besonderen jene die Instrumentenaufbereitung betreiben, solche Fachkundelehrgänge als verpflichtende Zusatzausbildung zu verordnen. Wegen der großen Unterschiede zwischen den einzelnen medizinischen Fächern und Spezialgebieten speziell im niedergelassenen Bereich ist der Spagat für alle Fächer eine einheitliche „Fachkunde“ zu schaffen, kaum durchführbar. Im Bereich der Zahnheilkunde ist der Versuch als gescheitert zu betrachten!
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Fortbildung ist gegeben, da jene Lehrinhalte, die z.B.: bei der validierten Instrumentenaufbereitung nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden müssen, sowohl in der ZAss und Pass Ausbildung als auch in der ZFA-Ausbildung nicht ausreichend unterrichtet oder geprüft werden.
Die vom Verwaltungshof letztinstanzlich getroffene Erkenntnis, dass die Verpflichtung zur Validierung der Instrumentenaufbereitung unabhängig von der noch immer nicht erlassenen Verordnung gem. § 62,62 MPG („Hygieneverordnung“) besteht, bedingt, dass zumindest eine Assistent:in des Ordinationsteams diese Fortbildung absolviert haben sollte. (Ist dies nicht der Fall wäre nur die Praxisbetreiber:in persönlich, alleine zur Aufbereitung und Freigabe der Instrumente berechtigt)
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Weitere Termine (auch in den Bundesländern) werden demnächst bekanntgegeben!