Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Die Aufnahme eines Antragstellers / einer AntragstellerIn kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Ordentliche Mitglieder können alle im Gebiet der Republik Österreich zur Ausübung des Berufes berechtigten FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen oder StudentInnen der Zahnmedizin, Dentisten, sowie FachärztInnen für Hygiene und Mikrobiologie sowie in Ausnahmefällen auch ausländische akademisch graduierte Zahnärztinnen sein.
Ordentliche Mitglieder nehmen an allen Rechten und Pflichten des Vereines teil. Sie besitzen das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht.
Außerordentliche Mitglieder können alle übrigen österreichischen ÄrztInnen, die sich den Interessen und Zielen des Vereines verbunden fühlen, sowie akademisch graduierte ExpertInnen aus dem Bereich Hygiene und Instrumentenaufbereitung mit einschlägigen Spezialkenntnissen in der Zahnheilkunde, sowie AssistentInnen mit Zusatzausbildung, diplomierte KrankenpflegerInnen mit OP- bzw. Instrumentenaufbereitungsausbildung sein.
Außerordentliche Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sie besitzen in der Generalversammlung das Stimmrecht, nicht aber das aktive und passive Wahlrecht.
Unterstützende und fördernde Mitglieder können auch juristische Personen (z.B.: Firmen), denen an der Förderung der Interessen und Ziele des Vereines besonders gelegen ist, werden.
Unterstützende und fördernde Mitglieder haben das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereines. Fördernde Mitglieder haben darüber hinaus das Antragsrecht in der Generalversammlung, jedoch kein Stimmrecht. Fördernde Mitglieder haben überdies das Recht, in allen dazu geeigneten Veröffentlichungen des Vereines in hervorhebender Art angeführt zu werden, sofern nicht besondere Vorschriften (z.B.: standesrechtliche Vorschriften, Werbeverbote) entgegenstehen.
MITGLIEDSBEITRÄGE (gültig ab 01 2022)
Ordentliche Mitglieder………… € 50, –
Außerordentliche Mitglieder.. € 30,
Unterstützende Mitglieder……. € 700.-
Fördernde Mitglieder………….. € 1000,-